Entschädigungsausschuss des Verwaltungsrats


In Übereinstimmung mit dem Swiss Code of Best Practice hat der Verwaltungsrat 2001 aus seiner Mitte einen Entschädigungsausschuss geschaffen, der sich um die Entschädigungspolitik, vor allem auf oberster Unternehmensebene, kümmert. Der Entschädigungsausschuss wacht unter anderem darüber, dass

  • die von der Gesellschaft angebotenen Gesamtentschädigungen markt- und leistungsgerecht sind, um Personen mit den nötigen Fähigkeiten und Charaktereigenschaften zu gewinnen und zu behalten,
  • die Entschädigungen nachvollziehbar vom nachhaltigen Erfolg des Unternehmens und vom persönlichen Beitrag abhängig sind.

Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört, die Struktur und die Höhe der Entschädigungen für den Präsidenten und die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie die Mitglieder der Konzernleitung festzulegen. Im Rahmen des Incentiveplans legt er die übergeordneten Konzernziele fest und beurteilt die Zielerreichung. Er genehmigt die für die Mitglieder der Konzernleitung gültigen Reglemente über Entschädigungen und macht sich ein Bild von deren korrekter Anwendung.

Der Entschädigungsausschuss besteht aus folgenden vier unabhängigen Mitgliedern des Verwaltungsrats, die jährlich vom Verwaltungsrat neu gewählt werden: Dr. Georg F. Krayer (Vorsitz), Dr. Klaus Jenny (stv. Vorsitz), Prof. Dr. Gertrud Höhler, Dr. Eveline Saupper. Der Präsident des Verwaltungsrats ist nicht Mitglied des Ausschusses, er hat auch in seiner einjährigen Doppelfunktion als Präsident des Verwaltungsrats und Vorsitzender der Konzernleitung an keiner der Sitzungen teilgenommen.

Der Ausschuss hält in der Regel jährlich drei Sitzungen ab. Im Berichtsjahr hat er sich an einer zusätzlichen Sitzung mit der Evaluation eines externen Beraters für die Durchführung einer Benchmarkstudie beschäftigt.

Der Vorsitzende des Entschädigungsausschusses erstattet dem Verwaltungsrat regelmässig Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses. Zudem stehen die Sitzungsprotokolle dem gesamten Verwaltungsrat zur Verfügung.

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