Ausschüsse
Dem Verwaltungsrat stehen vier Ausschüsse zur Verfügung,die ihn in seiner Tätigkeit unterstützen. Die Ausschüsse erstatten dem Verwaltungsrat Bericht und stellen die ihre Tätigkeit betreffenden notwendigen Anträge. Insbesondere der Anlageausschuss und der Entschädigungsausschuss haben eigene Entscheidungskompetenz.
Die vom Verwaltungsrat bestellten Ausschüsse bestehen in der Regel aus vier Mitgliedern, die jährlich vom Verwaltungsrat neu gewählt werden. Der Präsident und der Vizepräsident des Verwaltungsrats gehören von Amtes wegen dem Präsidialausschuss an. Der Präsident des Verwaltungsrats kann nicht Mitglied des Prüfungsausschusses sein. Die grundlegenden Aufgaben der Ausschüsse ergeben sich aus dem Organisationsreglement und den jeweils für die Ausschüsse geltenden schriftlichen Reglementen.
Ausschüsse
| Präsidialausschuss | Dr. Andreas Burckhardt, Präsident Dr. Georg F. Krayer, Vizepräsident Dr. Hansjörg Frei, Mitglied Werner Kummer, Mitglied |
| Anlageausschuss | Dr. Andreas Burckhardt, Vorsitz |
| Prüfungsausschuss | Werner Kummer, Vorsitz |
| Entschädigungsausschuss | Dr. Eveline Saupper, Vorsitz Dr. Georg F. Krayer, stellvertretender Vorsitz Dr. med. Georges-Antoine de Boccard, Mitglied Thomas Pleines, Mitglied |
Dem Präsidialausschuss (Chairman’s Committee) obliegt die Beratung besonders wichtiger Geschäfte, insbesondere bei wichtigen strategischen und personellen Entscheiden. Der Präsidialausschuss amtet insofern auch als Ernennungsausschuss (Nomination Committee). In Personalunion amtet er als Anlageausschuss (Investment Committee) und genehmigt die Anlagepolitik des Konzerns sowie die Investitionen für Liegenschaften im Eigengebrauch am Konzernsitz.
Der Entschädigungsausschuss (Compensation Committee) legt die Struktur sowie die Höhe der Entschädigungen der Verwaltungsratsmitglieder sowie der Gehälter der Konzernleitungsmitglieder fest. Er legt im Rahmen des Incentiveplans die übergeordneten Konzernziele und die Zielerreichung fest. Er genehmigt die für die Konzernleitungsmitglieder gültigen Reglemente über Entschädigungen und macht sich ein Bild von deren korrekter Anwendung. Der Verwaltungsratspräsident ist nicht Mitglied des Ausschusses.
Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) unterstützt den Verwaltungsrat in seinen nicht delegierbaren Aufgaben für Oberaufsicht und Finanzkontrolle (Art. 716a OR), indem er sich ein eigenes Urteil bildet über die Organisation und das Funktionieren des internen und externen Kontrollsystems sowie über die Jahres- und Konzernrechnung. Der Prüfungsausschuss beurteilt zudem die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems mit Einbezug des Risikomanagements und macht sich ein Bild vom Stand der Compliance. Der Prüfungsausschuss hat die Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2011 sowohl mit dem Management als auch mit der Prüfgesellschaft besprochen. Gestützt darauf hat der Prüfungsausschuss empfohlen, die geprüften Jahresrechnungen in den Geschäftsbericht der Gruppe für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr aufzunehmen und der Generalversammlung vorzulegen. Der Verwaltungsrat hat diesem Antrag zugestimmt.