Fahrgemeinschaften sind etwas anderes als „Carsharing“, ein von zugelassenen Unternehmen betriebener Kfz-Mietservice für gelegentliche Fahrten, wie Carloh oder Flex. Es gibt in Luxemburg keine spezielle gesetzliche Definition von Fahrgemeinschaften.
Fahrgemeinschaften haben eine ganze Reihe von Vorteilen:
- Finanzielle Vorteile:
- Aufteilung der Kosten für Treibstoff, Maut und Fahrzeugverschleiß
- Senkung der Fahrtkosten (Benzin, Parkgebühren): Bei einem Erwerbstätigen, der täglich 30 km fährt, belaufen sie sich im Durchschnitt auf 2.000 Euro pro Jahr.
- Ökologische Vorteile:
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (750 kg CO2 pro Jahr und Person)
- Entlastung der Straßen in Luxemburg
- Soziale Vorteile
- Verringerung von Stress und Müdigkeit durch regelmäßige Fahrerwechsel
- Entlastung der Parkplatzsituation
- Verbesserung der Sicherheit
Trotz dieser Vorteile ist die durchschnittliche Auslastung der Autos in Luxemburg mit nur 1,2 Personen pro Fahrzeug immer noch gering.
Quelle: Inspiring More Sustainability Luxembourg
Luxemburg hat verschiedene Initiativen ins Leben gerufen, um die Bildung von Fahrgemeinschaften zu fördern und die Überlastung der Straßen zu verringern.
Plattformen für Fahrgemeinschaften und private Initiativen
Mehrere Plattformen erleichtern die Kontaktaufnahme zwischen Fahrern und Mitfahrern in Luxemburg. Die am häufigsten genannte Plattform ist Blablacar Daily, das wichtigste Portal für Mitfahrgelegenheiten im Land und in der Großregion.
Es gibt noch andere, weniger bekannte Alternativen:
- Mobicoop
- Karos
- Ynstant
Man kann auch am Arbeitsplatz nachfragen, um direkt mit den Kollegen nach Möglichkeiten für Fahrgemeinschaften zu schauen. Manche Unternehmen bieten sogar interne Plattformen oder Intranetforen für Fahrgemeinschaften an.
Spezielle Vorschriften und Fördermaßnahmen
Luxemburg hat eine besondere Maßnahme zur Unterstützung von Fahrgemeinschaften eingeführt: Auf der Autobahn A3 gibt es seit dem 23. März 2025 die erste eigene Fahrspur für Fahrgemeinschaften und Busse. Die Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften für die Fahrgemeinschaftsspur kann mit Bußgeldern von mindestens 74 Euro geahndet werden. Für 2026 sind Radargeräte für die Gemeinschaftsspur geplant, um die Einhaltung der Bestimmungen durchzusetzen.
Abgesehen von dieser Fördermaßnahme gibt es in Luxemburg keine speziellen gesetzlichen Vorschriften für Fahrgemeinschaften.
Außer der Kfz-Haftpflichtversicherung sind für Fahrgemeinschaften keine speziellen Versicherungen vorgeschrieben.
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Luxemburg eine gesetzliche Mindestanforderung für jedes Fahrzeug. Diese Versicherung bietet Schutz bei Körperverletzungen und Sachschäden, die Dritten bei einem Unfall entstehen können.
Bei Fahrgemeinschaften gilt die Kfz-Haftpflichtversicherung im Schadensfall automatisch für Schäden, die den Mitfahrern im Fahrzeug entstehen, unabhängig davon, ob sie Familienmitglieder des Fahrers sind oder nicht. Schäden des Fahrers hingegen sind nicht abgedeckt, es sei denn, er hat eine Fahrerschutzversicherung abgeschlossen.
Unverzichtbare Zusatzversicherungen für Fahrer und Fahrzeug
Fahrerschutzversicherung
Die obligatorische Haftpflichtversicherung gilt nicht für Verletzungen des Fahrers, der für den Unfall verantwortlich ist. Deshalb ist die Fahrerschutzversicherung von entscheidender Bedeutung. Diese Versicherung ist oftmals nur optional – außer im Tarif „Essentielle“ unserer Autoversicherung Drive. Sie ist aber wichtig, damit der Fahrer im Fall von Verletzungen eine Entschädigung erhält, die Arztkosten, Krankenhausaufenthalte und Leistungen im Falle einer Invalidität abdeckt. Sie kann für den üblichen Fahrer sowie für jeden berechtigten Fahrer gelten.
Außerdem deckt die Haftpflichtversicherung keinerlei Sachschäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab.
Pannenhilfe-Versicherung
Wenn Sie nicht über eine Pannenhilfe-Versicherung verfügen, müssen Sie bei einer Panne oder einem Unfall die Kosten für den Abschleppdienst selbst tragen. Die Pannenhilfe ist oft eine Zusatzversicherung – außer in unserem Tarif „Essentielle“ der Autoversicherung Drive.
Kasko-Versicherung (Allgefahren- oder Omniumversicherung)
Die Kaskoversicherung (Allgefahren- oder Omniumversicherung) dient der Versicherung Ihres Fahrzeugs. Sie deckt Schäden an Ihrem Auto auch bei selbstverschuldeten Unfällen sowie Schäden durch Diebstahl, Brand, Glasbruch, Elementarschäden oder Kollisionen mit Tieren ab. Diese Versicherung ist sehr ratsam, vor allem, wenn Ihr Fahrzeug für Ihre alltäglichen Wege unverzichtbar ist.
Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Versicherungen zusammen, die Sie zur Absicherung von Fahrgemeinschaften benötigen:
Gegenüberstellung der wesentlichen Versicherungen für Fahrgemeinschaften
Versicherungsumfang | Haftpflicht | Fahrerschutz | Kasko-/Allgefahrenversicherung |
Verletzungen von Mitfahrern |
✅ Ja |
Abgedeckt durch Haftpflicht | Abgedeckt durch Haftpflicht |
Sachschäden von Dritten |
✅ Ja |
Abgedeckt durch Haftpflicht | Abgedeckt durch Haftpflicht |
Verletzungen des verantwortlichen Fahrers |
❌ Nein |
✅ Ja |
Versichert das Fahrzeug nicht den Fahrer |
Schäden am eigenen Fahrzeug |
❌ Nein |
Versichert den Fahrer, nicht das Fahrzeug |
✅ Ja |
Kosten für medizinische Behandlung des Fahrers |
❌ Nein |
✅ Ja |
N/A |
Entschädigung bei Invalidität des Fahrers |
❌ Nein |
✅ Ja |
N/A |
Todesfallkapital Fahrer |
❌ Nein |
✅ Ja |
N/A |
Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz machen einen nicht unerheblichen Teil der Fahrten aus. Bei einem Unfall kann auch die Association d’Assurance Accident (AAA), eine Einrichtung der Sozialversicherung in Luxemburg, für den Versicherungsschutz zuständig sein.
Definition des Wegeunfalls in Luxemburg
Ein Wegeunfall ist einem Arbeitsunfall gleichgestellt, wenn er sich auf der üblichen Strecke zwischen der Wohnung des Versicherten (unabhängig davon, ob es sich um seinen Hauptwohnsitz, einen festen Zweitwohnsitz oder einen anderen Ort handelt, den er regelmäßig aus familiären Gründen aufsucht) und seinem Arbeitsplatz ereignet. Eine besonders relevante Frage im Zusammenhang mit Fahrgemeinschaften ist die Anerkennung von Umwegen. Die Strecke darf vom direkten Weg abweichen, wenn der Umweg aufgrund einer regelmäßigen Fahrgemeinschaft erforderlich ist oder dazu erfolgt, ein mit dem Versicherten zusammenlebendes Kind zu einer dritten Person zu bringen, die es betreut, bzw. es dort abzuholen.
Achtung, es gelten bestimmte Ausschlüsse: Der Unfall ist nicht abgedeckt, wenn der Versicherte ihn grob fahrlässig verursacht bzw. dazu beigetragen hat oder wenn aus persönlichen Gründen, die nicht unter die grundlegenden Erfordernisse des täglichen Lebens fallen, die Fahrt unterbrochen oder eine abweichende Strecke gewählt wurde.
Meldeverfahren bei einem Unfall
Bei einem Wegeunfall muss der Versicherte seinen Arbeitgeber (oder dessen Vertreter) so schnell wie möglich darüber informieren. Der Arbeitgeber hat den Unfall dann der Association d’Assurance Accident (AAA) zu melden.
Entschädigung durch die Association d’Assurance Accident (AAA)
Bei einem von der AAA anerkannten Wegeunfall stehen dem Versicherten verschiedene Leistungen zu, wie z. B.:
- Bei Körperverletzungen: Übernahme der Kosten für die medizinische Versorgung (Sachleistungen).
- Bei Einkommensverlust: Geldleistungen bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit über einen begrenzten Zeitraum.
- Bei Invalidität / Tod: Zahlung von Renten (Voll- oder Teilrente) bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.
- Bei Sachschäden am Fahrzeug: Kostenerstattung für Schäden am Fahrzeug, die einer Selbstbeteiligung und einer Obergrenze unterliegt. Wichtig: Die AAA leistet nur, wenn der Schaden nicht bereits von einer privaten Kfz-Versicherung für Sachschäden (Kasko) übernommen wird.
Grenzgänger erhalten die Sachleistungen der AAA nicht nur in Luxemburg, sondern auch in ihrem Wohnsitzland.
Fahrgemeinschaften sind eine Option, die erhebliche finanzielle, ökologische und soziale Vorteile bietet.
Zusammenfassend sind einige wesentliche Punkte für eine gut versicherte Fahrgemeinschaft hervorzuheben:
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die in Luxemburg obligatorisch ist, sichert die Mitfahrer bei einem Unfall ab.
- Der Abschluss einer Fahrerschutz-Versicherung ist sehr ratsam, damit auch der Fahrer selbst gegen Verletzungen versichert ist, da diese nicht durch die reguläre Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Diese Versicherung ist im Tarif Essentielle unserer Autoversicherung Drive enthalten.
- Die Kaskoversicherung (Allgefahrenschutz) ist wichtig, damit Sachschäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abgedeckt sind.
- Fahrgemeinschaften müssen unbedingt bei einer reinen Kostenaufteilung bleiben, ohne Gewinn zu erzielen, damit sie nicht unter die „entgeltliche Beförderung von Personen“ fallen, für die in den meisten nichtgeschäftlichen Versicherungen ein Ausschluss gilt.
- Wegeunfälle, die sich bei einer regelmäßigen Fahrgemeinschaft ereignen, sind über die Association d’Assurance Accident (AAA) versichert, auch auf gerechtfertigten Umwegen.
Um unbesorgt eine Fahrgemeinschaft bilden zu können, ist es also ratsam, seine Kfz-Versicherung sorgfältig zu prüfen und jegliche Fragen mit dem Versicherer zu klären.
Bei Baloise profitieren Sie ab unserem Essentielle-Paket in der Drive-Autoversicherung zusätzlich zur obligatorischen Haftpflichtversicherung von der Fahrerschutzgarantie und der Assistance.
Ihre standardmäßige Haftpflichtversicherung gilt automatisch auch für Fahrgemeinschaften. Der Fahrzeughalter muss lediglich sicherstellen, dass sein Versicherungsvertrag aktuell und gültig ist. Mitfahrer gelten als Dritte und sind daher bei Unfällen über diese Pflichtversicherung versichert. Für einen optimalen Versicherungsschutz empfehlen wir, zu prüfen, ob Ihr Vertrag einen Fahrerschutz enthält, der bei den gemeinsamen Fahrten sehr sinnvoll ist.
Um die für Fahrgemeinschaften vorgesehene Fahrspur auf der Autobahn A3 nutzen zu dürfen, müssen sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Die Geschwindigkeit ist grundsätzlich auf 90 km/h und zu den Hauptverkehrszeiten (6-11 Uhr in Richtung Hauptstadt, 15-20 Uhr in Richtung Frankreich) auf 70 km/h begrenzt. Bei Verstößen gegen diese Regeln droht ein Bußgeld von 74 Euro. Um das gemeinsame Fahren leichter zu machen, stehen an den wichtigsten Treffpunkten Parkplätze zur Verfügung, wie z. B. an der Raststätte Berchem.
Bei einem Unfall während einer gemeinsamen Fahrt erhalten die Mitfahrer die gleiche Entschädigung wie ein herkömmlicher Insasse. Die Haftpflichtversicherung des Fahrers kommt für Personen- und Sachschäden der Mitfahrer auf, ohne Selbstbeteiligung oder spezielle Höchstgrenzen. Der Fahrer muss den Schadensfall lediglich seiner Versicherung melden und dabei angeben, dass es sich um eine Fahrgemeinschaft handelt, sowie die Daten der Mitfahrer übermitteln, um ihre Entschädigung zu ermöglichen.
Der Fahrerschutz garantiert Ihnen eine Entschädigung bei Körperschäden aufgrund eines Unfalls im Rahmen einer Fahrgemeinschaft, unabhängig davon, ob Sie für den Unfall verantwortlich sind oder nicht. Diese wichtige Versicherung deckt Behandlungskosten ab, die nicht von der CNS erstattet werden, sowie Einkommensverluste während Ihres Genesungszeitraums und eventuelle bleibende Schäden. Der Fahrerschutz gilt für den Fahrer des Autos, auch wenn dieser nicht der Eigentümer des Autos bzw. die versicherte Person ist.
Die Fahrgemeinschaftsspur auf der luxemburgischen A3 verbindet die Raststätte Berchem mit dem Gaspericher Kreuz. Damit man diese ganz linke Spur, die rund um die Uhr zugänglich ist, nutzen darf, müssen sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden.
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 90 km/h und ist zu den Hauptverkehrszeiten (6-11 Uhr in Richtung Luxemburg Stadt, 15-20 Uhr in Richtung Frankreich) auf 70 km/h heruntergesetzt. Spezielle Verkehrsschilder und Bodenmarkierungen zeigen diese Regelung deutlich an.
Die luxemburgische Polizei führt regelmäßig Kontrollen durch und ein Bußgeld von mindestens 74 Euro wird gegen Fahrer verhängt, die diese Spur ohne Mitfahrer benutzen. Fahrzeuge, die als Fahrgemeinschaft unterwegs sind, sind nicht verpflichtet, diese spezielle Spur zu nutzen, sie ist jedoch eine Option, die für flüssigeren Verkehr sorgen soll.