Ein Wasserschaden ist jeder Schaden, der durch die Einwirkung von Wasser in einer Wohnung verursacht wird. Dies kann Rohrlecks, Wasserinfiltrationen durch das Dach, Überläufe von Sanitäranlagen oder Rohrbrüche umfassen. Diese Vorfälle können zu erheblichen Sachschäden sowohl am Gebäude als auch am Mobiliar führen.
Feuchtigkeit, Schimmel, Leckagen: Nicht immer ein Schadenereignis
Es ist wichtig, einen Wasserschaden von einem einfachen Feuchtigkeitsproblem zu unterscheiden. Beispielsweise kann das Vorhandensein von Schimmel an einer Wand eher auf eine schlechte Belüftung als auf ein Leck zurückzuführen sein. In diesem Fall übernimmt die Hausratversicherung in der Regel keine Reparaturarbeiten, da es sich nicht um einen plötzlichen Unfallschaden handelt.
Was als entschädigungsfähiger Schaden gilt
Damit ein Wasserschaden entschädigungsfähig ist, muss er auf ein unvorhergesehenes und zufälliges Ereignis zurückzuführen sein. Versicherungen decken in der Regel Schäden ab, die verursacht werden durch:
- Leckagen oder Brüche von Rohrleitungen,
- Überläufe von Sanitäranlagen,
- das Eindringen von Wasser durch das Dach oder die Wände,
- Überlaufen der Kanalisation.
Wenn das Leck aus einer privaten Anlage wie einem Wasserzulauf oder einem Sanitärgerät in der Wohnung stammt, liegt die Verantwortung in der Regel beim Bewohner der Räumlichkeiten. Wenn letzterer Mieter ist, muss er die Reparaturen übernehmen, es sei denn, die Undichtigkeit ist auf einen Baufehler oder normale Abnutzung zurückzuführen, in diesem Fall kann der Eigentümer haftbar gemacht werden.
Leckage von Wasser aus Gemeinschaftsbereichen oder vom Dach
In einem Miteigentumsgebäude liegen die Gemeinschaftsbereiche, wie das Dach oder die Steigleitungen, in der Verantwortung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Im Falle eines Wasseraustritts aus diesen Elementen wird die Versicherung des Miteigentums für die Reparaturen eingreifen.
Schaden an einer benachbarten Wohnung: Überlappung der Verantwortlichkeiten
Wenn ein Wasserschaden eine benachbarte Wohnung betrifft, ist es entscheidend, die Ursache des Lecks zu bestimmen. Ist der Bewohner haftbar, übernimmt seine Haftpflichtversicherung den Schaden des Nachbarn. Andernfalls wird die Versicherung des Nachbarn eingreifen und sich möglicherweise an den identifizierten Verantwortlichen wenden.
In Luxemburg ist der Abschluss einer Hausratversicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben, weder für Mieter noch für Eigentümer. Sie wird jedoch dringend empfohlen und ist in vielen Fällen vertraglich vorgeschrieben. In der Praxis:
- Ein nutzender Eigenheimbesitzer schließt eine Hausratversicherung ab, um sein Gebäude, sein Eigentum, seine Haftpflicht oder den Verlust von Mieten im Schadensfall zu decken.
- Ein Vermieter kann die gemietete Wohnung auch versichern, insbesondere für die Struktur und Schäden im Zusammenhang mit den festen Teilen.
- Ein Mieter ist in der Regel durch seinen Mietvertrag verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, um seine Miethaftung und Schäden, die er an der Wohnung oder an Dritten verursachen könnte, zu decken.
Die Hausratversicherung kann daher von jeder Partei abgeschlossen werden, aber es ist von grundlegender Bedeutung, dass sich jeder bis zur Höhe seiner Haftung versichert: der Eigentümer für das Gebäude, der Mieter für Schäden, die er verursachen könnte. Nicht versichert zu sein kann im Schadenfall mit erheblichen Kosten und komplexen Rechtsstreitigkeiten verbunden sein.
Die Verantwortung des Mieters: Was das luxemburgische Gesetz sagt
Der Mieter ist gesetzlich verpflichtet, sich nach dem allgemeinen Grundsatz des luxemburgischen Rechts wie ein „guter Familienvater“ zu verhalten. Dies bedeutet, dass er/sie:
- die Anlagen in einwandfreiem Zustand hält,
- jegliche Fahrlässigkeit bei der Nutzung der Wohnung vermeidet,
- Probleme unverzüglich dem Vermieter meldet (Leckage, Beschädigung, abnormale Feuchtigkeit usw.).
Wenn ein Wasserschaden durch unsachgemäße Nutzung, mangelnde Wartung oder mangelnde Wachsamkeit entsteht, ist der Mieter dafür verantwortlich. Dazu kann beispielsweise ein Leck durch eine falsch angeschlossene Waschmaschine oder einen unbeaufsichtigten Überlauf gehören.
Es ist daher für jeden Mieter wichtig, die Geräte beim Betreten der Wohnung zu überprüfen, sie richtig zu verwenden und vor allem eine geeignete Hausratversicherung abzuschließen, die seine Miethaftpflicht und sein persönliches Eigentum abdeckt.
Die Verantwortung des Eigentümers: von Wartungspflichten bis Sorgfaltspflicht
Der Eigentümer, unabhängig davon, ob er die Wohnung selbst nutzt oder vermietet, ist für die Struktur der Wohnung sowie für die so genannten „festen“ Installationen wie eingebaute Rohre, Dächer, Wände oder Zentralheizungssysteme verantwortlich.
Er/sie muss sicherstellen, dass die Unterkunft:
- den Gesundheits- und Sicherheitsnormen entspricht,
- regelmäßig gewartet wird, insbesondere zur Vermeidung von Beschädigungen (z. B.: nicht abgedichtetes Dach, veraltete Rohrleitung),
- im Falle eines vom Mieter gemeldeten oder von ihm festgestellten Problems umgehend repariert wird.
Ein Vermieter kann sich nicht von seiner Haftung befreien, wenn ein Schaden aufgrund eines Wartungs- oder Baufehlers eintritt. Es wird daher dringend empfohlen, dass er eine spezielle Hausratversicherung abschließt, die nicht nur Sachschäden, sondern auch seine Haftpflicht als Eigentümer abdeckt.
Die Hausratversicherung des Mieters deckt in der Regel ab:
- Schäden an der Mietwohnung,
- die zivilrechtliche Haftung für Schäden an Dritten,
- Schäden am persönlichen Eigentum im Schadenfall.
Versicherung des Eigentümers: Zusatzschutz
Der Eigentümer kann eine Hausratversicherung abschließen, die Folgendes abdeckt:
- Schäden am Gebäude.
- Haftpflicht als Eigentümer.
- Mietverluste bei Leerstand der Wohnung infolge eines Schadens.
Bei Beziehen und Verlassen der Wohnung empfehlen wir Ihnen, den Zustand der Anlagen, Wände, Böden und Decken zu dokumentieren. Eine detaillierte Bestandsaufnahme ermöglicht es Ihnen, Streitigkeiten im Schadensfall zu vermeiden.
Halten Sie die Sanitäranlagen und das Dach regelmäßig instand.
Durch regelmäßige Wartung der Sanitäranlagen, der Kanalisation und des Daches können Leckagen und Wasserinfiltrationen verhindert werden. Es wird empfohlen:
- Sanitärdichtungen und Anschlüsse von Haushaltsgeräten (Waschmaschine, Geschirrspüler...) zu kontrollieren,
- den Zustand der Regenrinnen und Wasserableitungen zu überprüfen,
- Dach und Fenster auf potenzielle Wasserinfiltrationen inspizieren zu lassen.
Diese einfachen Gesten können Ihnen kostspielige Sachschäden ersparen und das Risiko von Rechtsstreitigkeiten mit der Versicherung oder betroffenen Dritten begrenzen.
Schließen Sie eine Hausratversicherung ab, die Ihrem Status entspricht
Unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind, ist es wichtig, eine Hausratversicherung zu wählen, die zu Ihrer Situation passt. Stellen Sie sicher, dass Ihr Vertrag Folgendes abdeckt:
- Wasserschäden und eventuelle immaterielle Schäden (Nutzungsausfall, vorübergehende Umsiedlung usw.),
- die zivilrechtliche Haftung (des Mieters oder Eigentümers),
- Regressansprüche von Nachbarn oder Dritten.
Ein guter Rat: Sprechen Sie mit einem Versicherungsagenten, der den luxemburgischen Markt gut kennt und Ihre Abdeckung an die lokalen Gegebenheiten anpassen kann.
Schon geringfügige Wasserschäden können zu kostspieligen Reparaturen und Spannungen mit den Nachbarn oder dem Vermieter führen. Vorsicht ist also besser als Nachsicht.
Mieter oder Eigentümer: Jeder hat klar definierte Verantwortlichkeiten, und es ist wichtig, diese zu kennen. Eine unsachgemäß gewartete Installation, ignorierte Leckage oder unsachgemäße Versicherung können die Situation schnell kompliziert machen.
Nehmen Sie sich Zeit, um zu prüfen, was Ihr Hausratversicherungsvertrag abdeckt. Klären Sie dies ggf. mit Ihrem Agenten ab.
Obwohl dies in Luxemburg keine gesetzliche Verpflichtung ist, verlangt die überwiegende Mehrheit der Vermieter dies tatsächlich. Sie ist in der Tat unerlässlich, um Ihre zivilrechtliche Haftung und Ihr Eigentum zu decken.
Wenn keine eindeutige Ursache identifiziert werden kann, kann jede Hausratversicherung eingreifen, um ihre eigenen Versicherten zu entschädigen. Im Fall eines Rechtsstreits kann ein unabhängiges Gutachten eingeholt werden.
Nein, diese Art von Schaden ist oft von den Garantien ausgeschlossen, da es sich um einen Gebrauchs- oder Wartungsfehler handelt und nicht um einen plötzlichen Unfallschaden.
Im Falle einer Ablehnung können Sie einen detaillierten schriftlichen Bericht über die Entscheidung anfordern und sich dann an den Ombudsmann für Versicherungen in Luxemburg wenden. Sie können auch einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen.
Ein Wasserschaden an der Decke entsteht oft durch ein Leck in der Wohnung in der darüber liegenden Etage oder in den Gemeinschaftsbereichen (Dach, gemeinsame Leitungen). Kommt die Leckage aus der darüber liegenden Wohnung, greift in der Regel die Hausratversicherung des Nachbarn ein, sofern dieser als haftbar befunden wird. Wenn der Ursprung kollektiv ist (z. B.: Dach der Wohnungseigentümergemeinschaft), dann muss die Versicherung des Miteigentums die Reparaturen abdecken. Es wird immer empfohlen, ein einvernehmliches Schadensprotokoll mit allen Beteiligten zu erstellen und seinen Versicherer so schnell wie möglich zu benachrichtigen.