Das Vorsorgesystem in der Schweiz beruht auf einem Drei-Säulen-Konzept: der staatlichen, der beruflichen und der privaten Vorsorge. Beim Kollektivleben-Geschäft geht es um die berufliche Vorsorge, die sogenannte 2. Säule.
Arbeitnehmer, die das 17. Altersjahr überschritten haben und bei einem Arbeitgeber einen bestimmten Mindestlohn erzielen, unterstehen von Gesetzes wegen der obligatorischen beruflichen Vorsorge.
Arbeitgeber, die obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmer beschäftigen, müssen entweder selbst eine gesetzliche Vorsorgeeinrichtung errichten oder sich einer bestehenden Vorsorgeeinrichtung anschliessen.
Die Baloise Leben AG bietet mit ihren Sammelstiftungen solche bestehenden Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz an. Rund ein Drittel der Arbeitnehmer in der Schweiz sind heute in einer solchen Vorsorgelösung eines privaten Schweizer Versicherers versichert.
Die 2. Säule hat in Ergänzung zur staatlichen Vorsorge (1. Säule) zum Ziel, Betroffenen im Vorsorgefall die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Dieses Ziel wird allgemein mit Leistungen in Höhe von 60 % des letzten Gehalts erreicht. Die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge werden im so genannten Kapitaldeckungsverfahren finanziert: Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten während der Versicherungsdauer Beiträge an die Vorsorgekasse: Sparbeiträge, Risikobeiträge und Kostenbeiträge. Die Risiko- und Kostenbeiträge dienen der Finanzierung von Todesfall- und Invalidenleistungen vor der Pensionierung respektive der Finanzierung der anfallenden Verwaltungskosten. Die einbezahlten Sparbeiträge werden in der Vorsorgeeinrichtung in einem individuellen Konto geführt und verzinst. So entsteht ein individuelles Vorsorgekapital – im obigen Beispiel 1 Mio. (A2) –, das zum Zeitpunkt der Pensionierung als so genannte Altersleistung in Renten- oder Kapitalform ausbezahlt wird. Hier also 68’000.– pro Jahr (B2).
Massgebende Berechnungsgrössen für die Höhe der Altersleistungen sind die Mindestverzinsung dieser Vorsorgekapitalien sowie der Umwandlungssatz, mit dem das Vorsorgekapital zum Pensionierungszeitpunkt in eine Rente umgewandelt wird. Beide Grössen werden in der Schweiz im Bereich der obligatorischen Vorsorge institutionell festgelegt; im Falle des Umwandlungssatzes (zurzeit 6.8 %, B2) durch das Gesetz, im Falle des Mindestzinses (zurzeit 1.25 %, A3) durch die Regierung.
Die Versicherung legt die erhaltenen Beiträge an den Kapitalmärkten an. Mindestens 90 % der Erträge (D3 / D4) aus den drei Geschäftsprozessen müssen den Versicherungsnehmern zukommen.
Dies erfolgt in Form von Versicherungsleistungen, Reserveverstärkungen oder Zuweisungen an den Überschussfonds. Die restlichen maximalen 10 % an Erträgen verbleiben der Versicherung (D4). Es gilt, wie auch im ganzen Versicherungsgeschäft, dass die Profitabilität einer Versicherung mit deren Risikoselektion und Kosteneffizienz eng verknüpft ist.
Die Versicherung legt die erhaltenen Beiträge an den Kapitalmärkten an. Mindestens 90 % der Erträge (D3 / D4) aus den drei Geschäftsprozessen müssen den Versicherungsnehmern zukommen.
Dies erfolgt in Form von Versicherungsleistungen, Reserveverstärkungen oder Zuweisungen an den Überschussfonds. Die restlichen maximalen 10 % an Erträgen verbleiben der Versicherung (D4). Es gilt, wie auch im ganzen Versicherungsgeschäft, dass die Profitabilität einer Versicherung mit deren Risikoselektion und Kosteneffizienz eng verknüpft ist.