Bei Baloise ist es uns ein grosses Anliegen, Menschen bereits in ihren jungen Jahren für das Thema «Vorsorge» zu sensibilisieren. Mit unserem Ratgeberportal «finance4women» wollen wir aktuell insbesondere junge Frauen dazu ermutigen, sich mit Freude und Überzeugung dem Thema zu widmen. Doch wieso ist Aufklärungsarbeit gerade in Bezug auf «Vorsorge» so wichtig?
Um Vorsorgelücken zu vermeiden und ideal vorsorgen zu können, ist eine ausreichende private Vorsorge unerlässlich. Denn die steigende Lebenserwartung bietet uns auf der einen Seite neue Möglichkeiten der Lebensgestaltung, auf der anderen Seite aber stossen die staatliche und berufliche Vorsorge an ihre finanziellen Grenzen. Mit den Leistungen aus der 1. und 2. Säule erreichen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger nach der Pensionierung nicht die Höhe ihres letzten Erwerbseinkommens. Oder anders gesagt: Im Durchschnitt erhalten wir nur 60 bis 70 Prozent der im Alter benötigten Mittel durch Einnahmen aus den obligatorischen Vorsorgeleistungen. Die Folge: Wir müssen ohne zusätzliche private Vorsorge im Alter Einkommenseinbussen hinnehmen – und das, obwohl die Ausgaben nach der Pensionierung oft gleich bleiben oder sogar steigen. Wer nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard also halten will, muss sich aktiv um die eigene Vorsorge kümmern.
Wann aber ist der richtige Zeitpunkt, um mit der privaten Vorsorge zu beginnen? Je früher, desto besser. Denn je früher wir mit dem Aufbau der Altersvorsorge beginnen, desto eher kann eine mögliche Vorsorgelücke geschlossen werden.
Es empfiehlt sich, rund sieben Jahre vor der geplanten Pensionierung die eigene finanzielle Situation zu überprüfen, indem die voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen, die nach der Pensionierung anstehen, ermittelt werden. Denn stellt man eine Einkommenslücke erst kurz vor der Pensionierung fest, bleibt einem sehr wenig Zeit, diese zu schliessen. In diesen Fällen ist es besonders ratsam, eine Vorsorgespezialistin oder einen Vorsorgespezialisten beizuziehen, um hilfreiche Tipps für einen sorgenfreien Ruhestand zu erhalten.
Doch wie behält man den Überblick über das eigene Altersguthaben? Im Falle der 1. Säule kann eine Rentenvorausberechnung über die eigene Ausgleichskasse beantragt werden. Der Vorsorge- beziehungsweise der Pensionskassenausweis gibt jährlich und bei jeder Änderung Auskunft über den eigenen Vorsorgeschutz aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule). Ausserdem enthält der Vorsorgeausweis detaillierte Informationen über die versicherten Leistungen im Alter, im Falle einer Invalidität und im Todesfall. Zudem lohnt es sich, die Möglichkeiten bei der Pensionskasse zu prüfen, um in den erwähnten Fällen allenfalls bessere Leistungen zu erhalten. Mögliche Änderungen sind: Höhere monatliche Beiträge oder die Erhöhung des versicherten Lohns für ein höheres Altersguthaben, bessere Versicherungsleistungen und eine tiefere Steuerbelastung.
Und welche Optionen stehen einem in der privaten Vorsorge zur Verfügung? Es gibt diverse Lösungen, um die Lücken im Risikofall oder im Alter zu decken. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich bei einer Beraterin oder einem Berater individuelle Unterstützung zu holen, um die für sich massgeschneiderte Lösung zu finden.
Auf jeden Fall sollte aber unbedingt in die 3. Säule einbezahlt werden. Ein Vorteil für Vorsorgesparerinnen und -sparer besteht darin, dass die in die Säule 3a einbezahlten Beiträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Diese jährliche Steuerersparnis rechnet sich. Die Vermögenswerte sowie Erträge sind nicht steuerbar und bei Auszahlung der Vorsorgekapitalien wird mit einem reduzierten Steuersatz gerechnet.
Der maximale Betrag, der in die Säule 3a einbezahlt werden kann, beträgt derzeit 7’056 Schweizer Franken pro Jahr für Erwerbstätige, die in einer Pensionskasse versichert sind. Erwerbstätige ohne Pensionskasse können pro Jahr bis zu 20 Prozent ihres Nettoerwerbseinkommens und maximal 35’280 Schweizer Franken einzahlen.
Zahlt man ab dem Alter von 30 Jahren immer den maximalen Betrag ein und erzielt eine Rendite von durchschnittlich zwei Prozent pro Jahr, kann man bis zur ordentlichen Pensionierung etwa 360’000 Schweizer Franken sparen und so die eigene Altersvorsorge erheblich verbessern. Dabei ist es ratsam, möglichst jedes Jahr in die 3. Säule einzuzahlen, auch wenn es nicht immer für den Maximalbetrag reicht. Es empfiehlt sich, zwei bis drei verschiedene Säule-3a-Konten – je nach Wohnkanton – zu führen. Auf diese Weise kann man beim Bezug von einer reduzierten Steuerbelastung profitieren.
Die in die 3. Säule eingezahlten Gelder sind gebunden – deshalb auch die offizielle Bezeichnung «gebundene Vorsorge». Das bedeutet, dass man einen beschränkten Zugriff auf das Kapital hat. Die eingezahlten Gelder sind vielmehr frühstens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters verfügbar. Ausnahmen sind die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum, der Wechsel in die Selbstständigkeit, endgültiges Verlassen der Schweiz, Übertrag in eine Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule oder Invalidität.
Das eigene Vorsorgegeld kann entweder auf einem Säule-3a-Konto gespart oder aber angelegt werden. Hält man das Geld auf einem Konto, wird das Vorsorgevermögen im Laufe der Zeit aufgrund der aktuellen Sparzinsen nur begrenzt wachsen. Die Inflation verschärft die Situation zusätzlich, da sie die Kaufkraft des Ersparten verringert.
Anders sieht die Situation aus, wenn das eigene Vorsorgegeld angelegt wird. Historisch gesehen erzielen Anlagen je nach Aktienanteil jährlich eine Rendite von bis zu sieben Prozent. Doch was bedeutet das? Wenn man beispielsweise 1’000 Schweizer Franken anlegt und die Rendite jedes Jahr fünf Prozent beträgt, wird das Vermögen innerhalb von zehn Jahren auf 1’629 Schweizer Franken wachsen.
Eine Anlage unterliegt zwar Wertschwankungen, aufgrund des langfristigen Anlagehorizonts in der gebundenen Vorsorge erhöht sich jedoch die Wachstumschance. Die Abklärung dieses Anlagehorizonts ist für die passende Lösungsfindung essenziell. Generell gilt: Je länger der Anlagehorizont ist, desto mehr Anteile kann man in Aktien investieren.
Eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung der eigenen Altersvorsorge ist der freiwillige Einkauf in die Pensionskasse, welcher steuerlich attraktiv und – wie Einzahlungen in die 3. Säule – abzugsfähig ist. Der maximale Einkaufsbetrag hängt von der individuellen Beitragslücke ab und ist im Pensionskassenausweis angegeben. Um die Steuerersparnis zu maximieren, empfiehlt es sich, grössere Beträge gestaffelt über mehrere Jahre einzuzahlen. Zu beachten ist allerdings, dass nach einem Einkauf in die Pensionskasse die Vorsorgekapitalien drei Jahre für einen Bezug gesperrt sind. Somit sollte beispielsweise bei bestehendem Interesse an Wohneigentum kein Einkauf getätigt werden.
Die Teilzeitarbeit ist in der Schweiz ein weit verbreitetes Arbeitsmodell. So positiv sie für viele Lebensbereiche ist, so negativ kann sie sich auf die Altersvorsorge auswirken. Empfindliche Lücken drohen in der beruflichen Vorsorge. Menschen, die lange Teilzeit arbeiten, laufen Gefahr, im Alter auf das Existenzminimum angewiesen oder von ihrer Partnerin oder ihrem Partner abhängig zu sein. Denn bei einer Teilzeitanstellung sinken das beitragspflichtige Einkommen und somit auch die Spar- und Risikobeiträge.
Entsprechend tiefer fällt das durchschnittlich massgebende Einkommen bei der 1. Säule aus, was die Invaliden- und Altersrente schmälern kann. Die maximale Einzelrente der 1. Säule von 29’400 Schweizer Franken pro Jahr (die maximale Ehepaarrente beträgt 44’100 Schweizer Franken) bedingt ein durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens 88’200 Schweizer Franken. Viele Teilzeitarbeitende erreichen dieses Einkommen aber nicht, was zu einer tieferen Altersrente aus der 1. Säule führt.
Die Auswirkungen der Teilzeitarbeit auf die 2. Säule sind ähnlich wie jene auf die 1. Säule. Wer weniger verdient, zahlt weniger Beiträge in die Pensionskasse ein. Das Resultat: Die Leistungen aus der Pensionskasse sind bei Teilzeitarbeitenden erheblich tiefer. Beitragslücken und tiefere Leistungen sind die Folge. Dieser Kürzungen aufgrund des tieferen Lohns muss man sich bewusst sein.
Das Wichtigste: In der 1. Säule sollten keine Beitragslücken generiert werden. So muss man bei frühzeitiger Erwerbsaufgabe oder bei einem Erwerbsunterbruch darauf achten, dass die Beiträge an die AHV trotzdem geleistet werden. Die eigene Ausgleichskasse kann einem dabei weiterhelfen.