Auto, Wohnmobil & Co. beschädigt
Wer mit dem eigenen Auto anreist, kennt das ungute Gefühl, sein Fahrzeug für eine Weile allein zu lassen. Sollte euer Auto während ihr am Headbangen seid tatsächlich entwendet, zerstört oder beschädigt werden, haftet die Eventversicherung des Festival-Veranstalters; ihr müsst allerdings nachweisen, dass sich der Schaden wirklich während des Festivals zugetragen hat, nicht schon davor entstanden ist. Das gleiche gilt übrigens auch für euer Wohnmobil oder euer Motorrad.
Zelt zerstört, Grill geklaut
Zelt, Pavillon, Grill und Gartenstuhl bieten eine Oase der Ruhe und Erholung, um bei Bier und Ravioli neue Energie für den nächsten Musik-Act tanken. Apropos tanken: Leider haben manche Festivalbesucher und -besucherinnen zu viel im Tank, was euer Zelt, euren Grill oder andere Mitbringsel in Mitleidenschaft zieht. Sollte euer Festival-Equipment wirklich mutwillig zerstört werden während eures Besuchs, deckt die Haftpflichtversicherung des Veranstalters den Schaden; auch hier müsst ihr allerdings belegen, dass der Schaden sich während des Festivals entstanden ist.
Absage wegen Sturm & Regen
Regen und Matsch gehören zu einem Festivalbesuch irgendwie dazu, daher sollten Gummistiefel stets Teil deines Reisegepäcks sein. Leider meint es der Wettergott aber nicht immer gut mit den Festivalbesuchern und - besucherinnen und lässt es so sehr heftig regnen und blitzen, dass manchmal sogar ein Festival abgesagt werden muss. In manchen Ländern greift hier eine spezielle Ausfallversicherung des Veranstalters, welche euch euren Ticketpreis zum Teil zurückerstattet – dies gilt aber leider nicht in der Schweiz, wo es eine Versicherung bei Ausfall wegen Sturm oder Regen leider nicht gibt.
Band sagt Konzert ab
Ihr freut euch wochenlange, eure liebste Band live auf der Mainstage zu erleben, dann das: Die Band hat ihr Konzert abgesagt aus Krankheit, weil sie sich kurz vorher getrennt oder weil der Frontmann zu tief ins Glas geschaut hat. In einem solchen Fall gilt das gleiche wie bei einer Absage wegen schlechten Wetters: In manchen Ländern greift hier eine Ausfallversicherung, in der Schweiz nicht.