Eine Prämie im traditionellen Lebengeschäft lässt sich in folgende drei Bestandteile aufschlüsseln, für die der Kunde eine Leistung erhält:
- Risikoanteil – Leistungen bei Tod oder Invalidität
- Sparanteil – Vermögensschutz und garantierte Verzinsung
- Kostenanteil – diverse Dienstleistungen, zum Beispiel für die Abwicklung der Rentenzahlungen
Folgendes Beispiel in der Illustration oben: Der Kunde zahlt für seine Lebensversicherungspolice eine Prämie von 1’000.– (A3). Diese besteht aus drei Sicherheitsleistungen: «Risikoanteil» (A2 / B2), «Sparanteil» (A3) und «Kostenanteil» (A4). Dem Sparanteil fällt dabei die grösste Summe zu, da hier der Kunde sein Vermögen aufbaut und sichert. In unserem Beispiel werden diese 900.– in ein werthaltiges Portfolio von unterschiedlichen Vermögenswerten investiert (B3) um einerseits die versprochene Garantieleistung sicher zu erfüllen und Überschüsse über die Garantieleistungen hinaus zu erzielen. 90.– werden als technische Reserve für Schadenfälle (B2) – zum Beispiel beim Tod des Versicherten – verwendet. Die letzten 10.– decken die Kosten, die bei der Versicherung für die Administration der Police anfallen (A4).
Um garantiert die Leistungen im Risikogeschäft erbringen zu können, werden die technischen Reserven nach dem besten Schätzwert, dem so genannten «best estimate» berechnet. Aufgrund dieser Schätzung geht die Rechnung in unserem Beispiel nicht auf null auf, sondern es bleiben der Versicherung auch nach der Leistungserbringung noch 10.– (C1). Diese fliessen dann in den Bruttogewinn (C3) ein. Werden zu wenige Reserven getätigt, entsteht hier ein Verlust. Auf dem Sparanteil wird dank einer breit diversifizierten Anlagepolitik eine sichere Rendite von 3 % erwirtschaftet. Nach Abzug der Mindestleistung an den Kunden (18.–, D3) verbleibt für den Bruttogewinn ein Anlageergebnis von 9.– (C2). Der Bruttogewinn, also die Summe aller Ergebnisse aus dem Spar- und Risikoanteil, beläuft sich somit auf 19.– (C3). Davon fliesst der Grossteil in Form von Überschüssen zurück an den Kunden.
In unserem obigen Beispiel 70 %, also 13.30 (D4), oft sogar über 90 %, zum Beispiel bei den beruflichen Vorsorgeversicherungen in der Schweiz oder im deutschen Einzellebengeschäft. Der Nettogewinn beträgt schlussendlich 5.70 (C4). Dieser Gewinn muss ausreichen, um denjenigen, der das ganze Risiko trägt und das nötige Eigenkapital für dieses Geschäft zur Verfügung stellt, den Aktionär, adäquat zu entschädigen.