Eine Immobilienfinanzierung wirft viele Fragen auf. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Begriffe:
- Eigenkapital und Fremdkapital
- Tragbarkeit und Belehnung
- 1. und 2. Hypothek
Viele Schweizerinnen und Schweizer träumen von den eigenen vier Wänden. Doch bevor sie eine Immobilie suchen, müssen sie sich darüber im Klaren sein, was sie sich leisten können . Schliesslich ist die Finanzierung der Traumimmobilie durch eine Hypothek für die meisten Menschen das grösste Projekt, das sie in ihrem Leben zu stemmen haben. Deshalb erklären wir Ihnen alles ganz einfach.
Am Anfang steht die Frage, wie viel Eigenkapital Sie für Ihre Immobilie aufbringen können. Grundsätzlich müssen Immobilienkäuferinnen und -käufer in der Schweiz mindestens 20% des Kaufpreises aus Eigenmitteln bezahlen. Dazu zählen etwa Ersparnisse, Säule-3a-Guthaben, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen und Pensionskassenkapital. Es ist aber zu beachten, dass von diesen 20% mindestens die Hälfte der Eigenmittel nicht aus dem Pensionskassenkapital stammen darf.
Das Fremdkapital bezeichnet den Anteil, den Sie über fremde Mittel finanzieren. Der Anteil darf maximal 80% des Kaufpreises betragen und wird in der Regel über eine Hypothek finanziert. Eine Hypothek ist ein Kredit, den Sie von uns für die Finanzierung Ihrer Immobilie erhalten. Dabei dient die gekaufte Immobilie als Sicherheit.
In der Schweiz unterscheidet man zwischen 1. Hypothek und 2. Hypothek. Die 1. Hypothek darf maximal 67% des Kaufpreises betragen. Besteht ein höherer Finanzierungsbedarf, muss die Käuferin oder der Käufer die restlichen 13% über eine sogenannte 2. Hypothek abdecken. Die Besonderheit der 2. Hypothek besteht darin, dass sie in der Regel innert 15 Jahren oder bis zur Pensionierung amortisiert werden muss. Je nachdem, was zuerst eintritt.
Die 2. Hypothek entfällt, wenn Sie mehr als ein Drittel des Kaufpreises aus Eigenmitteln bezahlen.
Bei der Immobilienfinanzierung unterscheidet man zwischen Hypotheken mit einem festen Zinssatz und Hypotheken mit einem variablen Zinssatz.
- Bei unserer beliebten Festhypothek sichert sich die Immobilienkäuferin oder der Immobilienkäufer einen festen Hypothekarzinssatz für eine bestimmte Laufzeit. Diese beträgt zwischen zwei und zehn Jahren.
- Bei der SARON-Hypothek wird der Zinssatz alle drei Monate den aktuellen Marktverhältnissen angepasst.
Insgesamt bieten wir Ihnen vier verschiedene Hypothekarmodelle an.
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Verfügen Sie über das notwendige Eigenkapital, prüfen wir im nächsten Schritt die Tragbarkeit Ihrer Finanzierung. Konkret berechnen wir, wie hoch Ihre monatliche Hypothekenrate wäre, und setzen diese ins Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen.
Als Faustregel gilt, dass die Gesamtbelastung aus Amortisation, Hypothekarzins und Nebenkosten maximal 35% des Nettoeinkommens betragen darf. Dafür benötigen wir von Ihnen entsprechende Angaben wie Kaufpreis, Nettoeinkommen und Eigenmittel.
Bei dieser Berechnung stellen wir auch Ihren Belehnungsgrad fest. Die Belehnung ist das prozentuale Verhältnis der Hypothek zum Wert der Liegenschaft. Er darf maximal 80% betragen.
💡 Tipp: Wenn Sie sich gleich selbst einen Überblick verschaffen möchten, kein Problem. Mit unserem Hypothekenrechner können Sie die Tragbarkeit und die Belehnung Ihrer Immobilienfinanzierung online berechnen.
Unser Hypothekenrechner rechnet sowohl mit den aktuellen Hypothekarzinsen als auch mit dem kalkulatorischen Zinssatz. Der kalkulatorische Zinssatz wird von den Finanzinstituten aus Risikogründen zur Berechnung der Tragbarkeit eingesetzt. Sie wollen damit verhindern, dass sich die Hypothekarnehmerin oder der Hypothekarnehmer bei einem allfälligen Anstieg der Zinsen die Hypothek nicht mehr leisten kann. Dieser langjährige Durchschnittszinssatz liegt bei rund 5%.
Um Ihre Immobilienfinanzierung auf eine solide Basis zu stellen, können Sie natürlich den Anteil Ihrer Eigenmittel erhöhen. Vielleicht besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Teil Ihres Erbes vorbeziehen? Sie können aber auch Pensionskassenguthaben aus Ihrer 2. Säule vorbeziehen oder verpfänden. Zudem besteht die Möglichkeit, Kapital aus der Säule 3a als Eigenkapital einzusetzen. Wenn Sie Ihr Vorsorgeguthaben aus der 2. oder der 3. Säule einsetzen möchten, gibt es einige Besonderheiten und Einschränkungen zu beachten. Details dazu finden Sie in den oben verlinkten Artikeln.
Jetzt haben Sie es geschafft: Sie kennen die Grundbegriffe der Immobilienfinanzierung und sind nun für das erste Beratungsgespräch mit uns bestens gewappnet. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns.
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