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Politische Einschätzung der BVG Reform: Ein Ja für eine nachhaltige Altersvorsorge
Blog Politische Einschätzung der BVG Reform: Ein Ja für eine nachhaltige Altersvorsorge
Dominik Marbet 26. August 2024 Berufliche Vorsorge, Politik
Am 22. September stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Revision der Beruflichen Vorsorge (BVG) ab. Nachdem das Parlament einen Kompromiss erarbeitet hat, wurde das Referendum gegen die Vorlage ergriffen, womit das Volk das letzte Wort hat. Damit die Altersvorsorge zukunftssicher aufgestellt werden kann, braucht es aus einer Gesamtperspektive ein Ja zur Revision.

Das System der Schweizer Altersvorsorge baut auf drei Säulen, welche aufeinander abgestimmt die Sicherung der Zeit nach dem Arbeitsleben ermöglichen sollen. Die 1. Säule, die AHV, ist staatlich und solidarisch organisiert. Mit den Lohnabzügen bei den beruflich Aktiven werden die Renten der Pensionierten finanziert. Wer viel verdient, zahlt für jene, welche weniger verdienen. Die 3. Säule ist eine reine private Vorsorge, bei welcher jeder für sich spart. In der 2. Säule, die jetzt zur Debatte steht, spart zwar auch jeder für sich, aber die Arbeitgeber beteiligen sich mit mindestens zur Hälfte an den Beiträgen. Das BVG oder die Pensionskasse wie sie im Volksmund genannt wird, ist eine zentrale Säule unserer Altersvorsorge. Sie ist knapp 40 Jahre alt und bald werden jene, welche von Anfang an einbezahlt haben, ins Pensionsalter kommen. Seit der Einführung 1985 haben sich aber gewisse Parameter verändert. 2005 wurde der Umwandlungssatz von 7.2% auf 6.8% gesenkt. Seither sind alle Reformversuche gescheitert, so dass es eine Reform braucht, soll das System auch für die kommenden Rentnerinnen und Rentner nachhaltig aufgestellt sein.

Das Dreisäulensystem der Schweiz

Aufgrund der höheren Lebenserwartung muss das angesparte Kapital länger halten. Aus diesem Grund soll der im Gesetz festgelegte Renten-Umwandlungssatz auf dem obligatorischen Sparguthaben von 6.8 auf 6% gesenkt werden. Da fast alle Pensionskassen auch einen grossen Anteil an überobligatorisch versichertem Einkommen haben und daher bereits tiefere Umwandlungssätze anwenden, betrifft die Senkung des Umwandlungssatzes nur einen kleinen Teil der Versicherten.  Ein wichtiges Element der Reform ist auch die Senkung der Eintrittsschwelle auf CHF 19'845.- (bisher CHF 22'050.-). Zudem soll der sogenannte Koordinationsabzug von heute CHF 25'725.- künftig nicht mehr vollumfänglich von jedem Einkommen abgezogen werden. Auf jedem AHV-Lohn werden dafür neu einfach 20 % berücksichtigt. Gerade in Tieflohnbranchen und bei mehreren Anstellungen ermöglicht dies, mehr Versicherten ins BVG einzuzahlen. Kurzfristig wird damit am Ende des Monats zwar etwas weniger im Portemonnaie der Arbeitnehmenden sein und die Arbeit wird sich leicht verteuern. Es lohnt sich aber mittel- und langfristig für die Arbeitnehmenden und die Arbeitgeber. Die Arbeitnehmenden werden im Alter eine BVG-Rente erhalten, zu welcher der Arbeitgeber mindestens 50% der Einzahlungen beisteuert. Damit verdoppelt der Arbeitgeber das einbezahlte Kapital der Versicherten. Arbeitgeber profitieren davon, dass Jobs im Niedriglohnbereich aufgrund der besseren sozialen Absicherung an Attraktivität gewinnen.

Ebenfalls an Attraktivität gewinnt die Anstellung älterer Arbeitnehmenden, weil die Altersgutschriften mit fortschreitenden Alter nicht laufend steigen. Gibt es heute vier Stufen des Anstiegs, wird es neu nur noch zwei Stufen geben. Damit wird der Anstieg über die Altersstufen besser verteilt. Schliesslich wird es für die nächsten 15 Jahrgänge, welche nun pensioniert werden und welche aufgrund der Reform Einbussen erleiden, einen stufenweisen Ausgleich geben.

Politische Lösungen sind letztendlich Kompromisse und nie perfekt. Aus einer persönlichen Sichtweise mögen einige zu den Gewinnern und Andere zu den Verlierer solcher Kompromisse zählen. Denkt man aber aus eines Gesamtsicht und aus der Perspektive einer zukunftsfähigen Sozialversicherung braucht es die Anpassung dieser Parameter. Die Reform ermöglicht es, bereits mit tieferem Einkommen ins BVG einzuzahlen, was insbesondere Teilzeitbeschäftigten und damit mehrheitlich Frauen hilft. Ältere Arbeitnehmende sind aufgrund hoher BVG-Kosten für Arbeitgeber nicht mehr benachteiligt und mit der Senkung des Umwandlungssatzes wirken wir der höheren Lebenserwartung entgegen. Indem wir diese wichtigen Parameter der 2. Säule anpassen, stärken wir alle drei Säulen für kommende Generationen. Die Reform verdient daher ein zukunftsgerichtetes Ja.

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